Leistungsentgelt 18 tvöd anspruch bei krankheit
- 📋Arbeitsunfähigkeit – und die Leistungsprämie
- 📋Leistungsentgelt / 6.3.4 Einstellung/Ausscheiden im Bewertungsjahr
- 📋Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD
- 📋BAG: Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit – und die Leistungsprämie | Das hat das BAG entschieden. |
Leistungsentgelt / 6.3.4 Einstellung/Ausscheiden im Bewertungsjahr | HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. |
Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD | Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung nach dort festzulegenden Kriterien erfolgen. |
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten | Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. |
Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD
§ 18 VKA Leistungsentgelt (1) 1Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 2Zugleich sollen Motivation, . Dabei haben sie unter Beachtung des Zwecks der Tarifnorm einen Regelungsspielraum auch hinsichtlich der Festlegung etwaiger Ausschluss- und Kürzungstatbestände. Von dem tariflichen Regelungsauftrag und der daraus folgenden Regelungsbefugnis ist bei der Arbeitgeberin durch Abschluss der DV Leistungsprämie Gebrauch gemacht worden. Dabei wurde betrieblich ein Leistungsentgelt in Form einer Leistungsprämie, dh. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Erreichung des Teamziels mit fünf Punkten zutreffend bewertet worden ist. Der Arbeitnehmer hat diesen Punktwert zur Grundlage seiner Berechnung der Klageforderung gemacht. Danach legen die Parteien einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Anspruchsvoraussetzungen innerhalb des tariflichen Rahmens und damit auch etwaige Ausschluss- oder Kürzungskriterien selbst fest 1. Auch lässt sich ihren Bestimmungen nicht entnehmen, dass die Dienstvereinbarungsparteien eine zeitanteilige Kürzung der Leistungsprämie — sei es in Form der von der Arbeitgeberin vorgenommenen Kürzung des Punktwerts bzw. Wie das Landesarbeitsgericht zu Recht annimmt, steht der Arbeitgeberin im Fall des Arbeitnehmers danach kein Recht auf anteilige Kürzung des leistungsbezogenen Entgelts zu. Dies ergibt die Auslegung der Dienstvereinbarung, die ebenso wie eine Betriebsvereinbarung wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und Gesetze auszulegen ist 4.
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten
Nach § 18 TVöD setzt die vollständige Verteilung der Gelder, die für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehen, eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung voraus, so das . Bei unterjährigem Eintritt bzw. Der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" ist nicht ohne weiteres auf das Leistungsentgelt anwendbar. Bei der Beteiligung unterjährig Beschäftigter am Leistungsentgelt ist zwischen ausscheidenden und eintretenden Arbeitnehmern zu unterscheiden. Bei Beschäftigten, die neu in ihr Arbeitsgebiet eintreten, dienen die ersten Monate der Einarbeitung. Effektivitäts- oder Effizienzgewinne können in dieser Zeit noch gar nicht definiert werden. Es würde der Einarbeitungssituation nicht gerecht und ungerechtfertigten Druck erzeugen. Daher erscheint es nach Sinn und Zweck der Leistungsentgelte gerechtfertigt, einen sog. Zielvereinbarung möglich ist, zu regeln. Die Bestimmung dieses Zeitraums ist im Einzelfall nach den betrieblichen Gegebenheiten zu treffen, sollte jedoch nicht länger als 3—6 Monate betragen. Ausnahmen sind allenfalls bei einfachen Tätigkeiten denkbar, die keine nennenswerte Einarbeitung erfordern.
Leistungsentgelt / 6.3.4 Einstellung/Ausscheiden im Bewertungsjahr
Nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein Gesamtvolumen gebildet. Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder . .
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Arbeitsunfähigkeit – und die Leistungsprämie
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ℹWeitere Informationen Arbeitsmarktzulage tvöd bund: Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen werden verschiedene Zulagen gezahlt. Beispiele: Allgemeine Stellenzulage ; Amtszulage ; Anwärtersonderzuschläge; .